Dehnungsfugen gleichen Bewegungen aus, die durch Temperaturänderungen, Feuchtigkeit oder mechanische Last im Boden entstehen. Ohne diese Fugen baut sich Materialspannung auf, die den Fliesenbelag oder den Estrich darunter reißen lässt.
Pflicht ist eine Dehnungsfuge bei Flächen größer als 40 m² (laut DIN 18560), bei Fußbodenheizung, an Übergängen zu anderen Bauteilen, in Türdurchgängen und an Raumgrenzen. Auf Terrassen und Balkonen muss wegen der großen Temperaturschwankungen häufiger eine Fuge eingeplant werden; im Innenbereich reicht bei kleinen Räumen oft schon eine Randfuge an den Wänden aus.
Faustregeln aus der Praxis: alle 6 – 8 m eine Dehnungsfuge im Estrich, alle 25 – 40 m² eine Feldbegrenzung im Fliesenbelag, und in jeder Tür bzw. an jeder Raumgrenze eine. Wird die Fuge beim Fliesen ignoriert, reißt der Belag nach wenigen Monaten bis Jahren.